AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die von der Immobilien Cyrus GmbH dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden. Unbefugter Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionszusätze (siehe unten) der folgenden Allgemeinen Bedingungen.

2. Haftung

Die Immobilien Cyrus GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus.

3. Provision

Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften:

3a. Abschlüsse, die mit einem von der Immobilien Cyrus GmbH  nachgewiesenen Käufer, Mieter oder Pächter innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden; hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.

3b. Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot der Immobilien Cyrus GmbH  oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung) zustande kommt.

3c. Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.

3d. Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig.

3e. Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der Immobilien Cyrus GmbH  zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 3,57% inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis; dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von der Immobilien Cyrus GmbH  nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

3f. Bei Vermietung von Wohnraum 2,38 Mieten inkl. MwSt vom Vermieter, bei Vermietung von Gewerbefläche, 3,57 Mieten inkl. MwSt, zu zahlen vom Mieter.

4. sonstiges Vereinbarungen

Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.

5. Wirksamkeit

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: September 2011 / Cyrus Immobilien GmbH

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